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Unser Erfolg spricht für sich: Als etabliertes Unternehmen in der Baubranche verfügen wir über fundiertes Fachwissen und jahrelange praktische Erfahrung. Profitieren Sie von unseren Experten und sichern Sie sich wertvolle Einblicke in das Bauwesen und in die neuesten Entwicklungen und Technologien.

Success Bau & Vertriebs GmbH

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  • Wir beraten Sie zukunftssicher in Sachen Smart-Home und Energieeffizienz rund um Ihr Eigenheim.
  • Beratung, Planung und Ausführung mit einem zentralen Ansprechpartner, der sich um Ihre Anliegen kümmert.

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Häufig gestellte Fragen

1. Vorlage der Baugenehmigung:
Der Baubeginn darf erst nach Erhalt der Baugenehmigung erfolgen. Diese stellt sicher, dass das geplante Bauvorhaben mit den örtlichen Bauvorschriften und dem Bebauungsplan übereinstimmt.

2. Schnurgerüstabnahme:
Vor Beginn der Bauarbeiten wird das Schnurgerüst aufgestellt und durch die zuständige Behörde oder den Vermesser geprüft. Diese Abnahme garantiert, dass das Gebäude genau an der genehmigten Position errichtet wird.

3. Bodenprobe:
Eine Bodenuntersuchung (Baugrundgutachten) ist essenziell, um die Tragfähigkeit und Beschaffenheit des Bodens zu bewerten. Diese Informationen sind entscheidend für die Planung des Fundaments und der Entwässerung

4. Terminabsprache mit dem Tiefbauunternehmen:
Die Koordination mit dem Tiefbauunternehmen ist entscheidend, um einen reibungslosen Ablauf der Erdarbeiten, wie z. B. Aushub oder Kanalanschluss, sicherzustellen.

1. Detaillierter Bauvertrag:
Ein präziser Bauvertrag, der sämtliche Leistungen, Fristen und Kosten enthält, ist die Grundlage jeder Baupartnerschaft. Der Vertrag sollte auch Regelungen für Verzögerungen und Mängel beinhalten.

2. Gewährleistungsburgschaft:
Baupartner können verpflichtet werden, eine Gewährleistungsbürgschaft vorzulegen. Diese garantiert, dass eventuelle Mängel, die während der Gewährleistungsfrist auftreten, behoben werden.

3. Detaillierter Bauzeitenplan:
Ein verbindlicher Bauzeitenplan ermöglicht eine klare Übersicht über die einzelnen Bauphasen. Er stellt sicher, dass alle Beteiligten rechtzeitig informiert und Verzögerungen minimiert werden.

1. Bauverwaltung/Bauamt:
Das Bauamt prüft die Einhaltung der genehmigten Baupläne und stellt sicher, dass die Arbeiten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

2. Gefahr- und Sicherheitsbeauftragte:
Diese Experten überwachen die Einhaltung der Arbeitsschutzrichtlinien auf der Baustelle, um die Sicherheit der Arbeiter zu gewährleisten.

3. Gegebenenfalls Kontrolle durch Gutachter:
Bei Bedarf kann ein externer Gutachter hinzugezogen werden, um die Qualität der Arbeiten unabhängig zu überprüfen und sicherzustellen, dass die vereinbarten Standards eingehalten werden.

1. Bauabnahme durch den Auftraggeber:
Die Abnahme erfolgt durch den Bauherrn oder dessen Vertreter. Dabei wird geprüft, ob die Bauarbeiten vertragsgemäß ausgeführt wurden.

2. Im Beisein des jeweiligen Gewerks:
Bei der Abnahme sollten die verantwortlichen Handwerker oder Bauleiter der jeweiligen Gewerke anwesend sein, um eventuelle Fragen oder Mängel direkt zu klären.

3. Gegebenenfalls spezielle Gutachter:
In besonderen Fällen kann ein Gutachter hinzugezogen werden, um die Abnahme fachlich zu unterstützen und eine unabhängige Beurteilung zu gewährleisten.

1. Abhängig vom Vertrag:
Die Dauer der Gewährleistung richtet sich nach dem vereinbarten Vertrag, der entweder auf der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)basiert.

2. Typische Gewährleistungsfrist:
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Bauabnahme. Üblich sind Fristen zwischen 2 und 5 Jahren, je nach Art der Leistung und vertraglicher Vereinbarung.

3. Wichtiger Hinweis:
Innerhalb der Gewährleistungsfrist ist der Baupartner verpflichtet, alle auftretenden Mängel zu beheben, sofern diese nicht auf unsachgemäße Nutzung durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.

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